Im folgenden Bericht finden Sie weitere Informationen zu Kontrastmittel MRT und Kontrastmittel CT.
Bei der Computertomographie (CT) mit jodhaltigen i.v.-Kontrastmitteln und bei der Kernspintomograhie (MRT) mit gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln gelten bestimmte Regeln bei Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion.
Für die Entscheidung, ob eine Kontrastmittelgabe möglich ist, kann die glomeruläre Filtrationsrate nach Cockroft-Gault berechnet werden.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung zur Untersuchung trifft der zuständige Arzt in der Praxis. Von der hier zur Verfügung gestellten Berechnungsformel kann keine Therapieentscheidung abgeleitet werden.
Bei jodhaltigen Kontrastmitteln für Röntgen und CT
Der TSH basal (Laborwert) muss vor der Gabe jodhaltiger Kontrastmittel vorliegen. Der Messwert sollte maximal 3 Monate alt sein und kann beim Hausarzt bestimmt werden.
Ein erniedrigter TSH-Wert deutet auf eine Überfunktion der Schilddrüse hin. Die Gabe jodhaltiger Kontrastmittel ist dann nur nach vorheriger medikamentöser Blockierung der Schilddrüse möglich.
Normwerte für TSH basal werden bei verschiedenen Labors unterschiedlich angegeben. Die Grenzwerte sind auf dem Befundbericht des Labors vermerkt.
Bei bereits bekannten, manifesten Kontrastmittelallergien (MRT- oder CT-Kontrastmittel) kann keine Kontrastmittelgabe im ambulanten Umfeld erfolgen.